Mietverwaltung

Was ist eigentlich Miet und SEV-Verwaltung?

Die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die zu Wohn­zwecken dienen und an Dritte vermietet werden. Der Verwalter ist dabei Stell­vertreter des Eigentümers und koordiniert das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer. Je nach Vertrags­gestaltung und Umfang kann das die technische Verwaltung des Objektes (Instandhaltung und Instandsetzung) ebenso einschließen wie die Verwaltung der Mietzahlungen und die Erstellung der jährlichen Abrechnungen.

Wir sind ein Dienstleistungs­unternehmen, das im Auftrag von Immobilieneigentümern die Verwaltung von Miet­objekten übernimmt. Die Hauptaufgaben unserer Mietverwaltung variieren je nach den Vereinbarungen mit dem Eigentümer, können jedoch folgende Tätigkeiten umfassen:

Vermietung und Mieterauswahl

Mietvertrags-Management

Wartung und Instandhaltung

Kommunikation mit Mietern

Rechtliche Angelegenheiten

Versicherungen

Unsere Leistungen im Überblick.

Kaufmännische Aufgaben

  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Regelung von Personal­angelegenheiten (z. B. Hausmeister)
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen

Technische Aufgaben

  • Erfassung von Verbrauchs­werten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung von Gewährleistungs­ansprüchen
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Einweisung von Handwerkern und Hausmeistern
  • Schlüsselbestellungen

Rechtliche Aufgaben

  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften

  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO

  • Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages

  • Abnahme und Übergabe der Mietsache

  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen

  • Bearbeitung von Mietminderungen

  • Abschluss von Wartungsverträgen

Organisatorische Aufgaben

  • Auswahl des Mieters

  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern

  • Verhandlung mit Behörden

  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen

  • Beschwerdemanagement

  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen

Ganzheitliche oder nach den individuellen Bedürfnissen zugeschnittene Betreuung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Sichergestellte, ordentlich geführte Buchhaltung durch beschäftigte Steuerfachleute.
Ausgehend von der technischen Gebäudeerfassung, der Nutzung und dem Zeitpunkt im Lebenszyklus von Immobilien erarbeiten und übernehmen wir die erforderliche technische Hausverwaltung.
Immobilienverwaltung unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Erwägungen sowie Leistungen der Steuerberatungskanzlei Andreas Häßler.

Anfrage Mietverwaltung

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